Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass der Erwerb von Coins – je nach Ausgestaltung auch Tokens genannt – im Rahmen sog. Initial Coin Offerings (ICO) für
Die Bundesanstalt für Finbanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Liquiditätsverordnung (LiqV) einschließlich der angepassten Meldevordrucke zur Konsultation
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