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WRP 2009, 1572
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht/Bürgerliches Recht/Verfahrensrecht: Smartsurfer (Urteil vom 11.02.2009, 5 U 130/08)

Unter Berücksichtigung des Gesamteindrucks einer Werbung kann die darin enthaltene Angabe „… für Sie immer auf der Suche nach den günstigsten Internet-Tarifen“ vom Verkehr dahin verstanden werden, dass von der beworbenen Software immer die billigsten Tarife gesucht werden.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2009, 1572-1573 (Urteil vom 11.02.2009, 5 U 130/08)

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