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WRP 2009, 1573
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: „Werbeanruf nicht beim Anschluss-Inhaber“ (Urteil vom 05.06.2009, 6 U 1/09)

Der Werbeanruf bei einem Anschlussinhaber, der in diesen Anruf eingewilligt hat, verstößt nicht sogleich mit dem Gesprächsbeginn gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wenn den Anruf ein Dritter entgegennimmt, der selbst ein Einverständnis zu der telefonischen Werbung nicht erklärt hat.

OLG Köln, WRP 2009, 1573 (Urteil vom 05.06.2009, 6 U 1/09)

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