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WRP 2011, 497
KG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit Testergebnissen (Beschluss vom 11.02.2011, 5 W 17/11)

Der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe bei einer Werbung mit Testergebnissen ist eine nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen (Festhalten an Senat, Urteil vom 14.9.1993, 5 U 5035/93).

KG Berlin, WRP 2011, 497-498 (Beschluss vom 11.02.2011, 5 W 17/11)

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