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WRP 2011, 485
BVerwG 
Bürgerliches Recht/Verfassungsrecht: „Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten durch ausländische Anbieter“ (Urteil vom 24.11.2010, 8 C 13.09)

Wird ein staatliches Sportwettenmonopol errichtet, um die Spielsucht zu bekämpfen und problematischem Spielverhalten entgegenzuwirken, hat die Werbung für das staatliche Monopolangebot sich auf sachliche Informationen über die Möglichkeit zum legalen Wetten zu beschränken. Eine Werbung mit dem Hinweis auf eine gemeinnützige Verwendung der Wetteinnahmen ist unzulässig.

BVerwG, WRP 2011, 485-496 (Urteil vom 24.11.2010, 8 C 13.09)

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