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WRP 2011, 508
OLG Oldenburg 
Verfahrensrecht: Vollzug der einstweiligen Verfügung binnen Monatsfrist (Beschluss vom 14.09.2010, 1 W 40/10)

Es wird nicht mehr an der früheren Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 12.3.1992, 1 U 3/92 – OLGZ 1992, 467 = WRP 1992, 412) festgehalten, wonach es bei einer in einem Urteil enthaltenen einstweiligen Verfügung, die eine Unterlassungsanordnung zum Gegenstand hat, einer Vollziehung innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO nicht bedarf und eine Zustellung der einstweiligen Verfügung (des Urteils) von Amts wegen an den Verfügungsbeklagten ausreicht. …

OLG Oldenburg, WRP 2011, 508-510 (Beschluss vom 14.09.2010, 1 W 40/10)

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