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WRP 2011, 506
OLG Koblenz 
Wettbewerbsrecht: „widerlegliche Vermutung der Dringlichkeit“ (Urteil vom 23.02.2011, 9 W 698/10)

Ob die Vermutung der Dringlichkeit gemäß § 12 Abs. 2 UWG widerlegt ist, ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu prüfen. Die Vermutung der Dringlichkeit ist im Regelfall widerlegt, wenn der Antragsteller erst mehr als einen Monat nach Kenntniserlangung von der Wettbewerbshandlung einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellt, und keine diese Verzögerung rechtfertigenden Gründe bestehen. …

OLG Koblenz, WRP 2011, 506-507 (Urteil vom 23.02.2011, 9 W 698/10)

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