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WRP 2011, 510
Brandenburgisches OLG 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Kundenliste (Urteil vom 22.04.2010, 6 U 18/10)

Verlangt der Verfügungskläger von einem Konkurrenten Unterlassung der Verwendung einer in dessen Hände geratenen, der Geheimhaltung unterliegenden Kundenliste, muss diese so genau beschrieben sein, dass sie im Zwangsvollstreckungsverfahren eindeutig identifiziert werden kann. Dabei muss wenigstens in bestimmbarer Weise beschrieben werden, wer zu seinen Kunden zählt.

Brandenburgisches OLG, WRP 2011, 510 (Urteil vom 22.04.2010, 6 U 18/10)

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