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WRP 2011, 511
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Gepäckbeförderung bei Flügen nur gegen Entgelt (Urteil vom 26.08.2010, 3 U 118/08)

Da jahrzehntelang für die Beförderung von Fluggepäck keine gesonderten Kosten erhoben worden sind und auch nicht festgestellt werden kann, dass inzwischen im Bereich der „Billiganbieter“ regelmäßig Gepäckgebühren verlangt werden, muss nach wie vor auf ein solches Entgelt bereits in der Werbung für Flugtickets beziffert hingewiesen werden.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2011, 511-516 (Urteil vom 26.08.2010, 3 U 118/08)

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