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WRP 2009, 831
BGH 
Markenrecht/Verfahrensrecht: Stofffähnchen (Urteil vom 05.11.2008, I ZR 39/06)

a) Ein markenrechtliches Verbot der Verwendung eines Bestandteils einer Gesamtaufmachung (hier: rotes Stofffähnchen an der Tasche einer Jeans-Hose), setzt voraus, dass dieser Bestandteil isoliert markenmäßig benutzt wird und sich diese Funktion nicht erst durch ein weiteres Kennzeichen ergibt (hier: rotes Stofffähnchen mit der Aufschrift LEVI’S).

BGH, WRP 2009, 831-839 (Urteil vom 05.11.2008, I ZR 39/06)

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