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WRP 2009, 839
BGH 
Markenrecht: POST/RegioPost (Urteil vom 02.04.2009, I ZR 209/06)

a) Die Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG ist im Sinne ihres Zwecks auszulegen, allen Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu erhalten, für ihre Produkte beschreibende Angaben zu benutzen.

BGH, WRP 2009, 839-845 (Urteil vom 02.04.2009, I ZR 209/06)

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