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WRP 2009, 93
OVG Rheinland-Pfalz 
Lebensmittelrecht/Weinrecht: Einhaltung einer besonderen Qualität (Urteil vom 22.10.2008, 8 A 10809/08.OVG)

Ein deutscher Wein darf bei Einhaltung einer besonderen Qualität (hier beruhend auf Ertragsbeschränkung, hohem Mostgewicht und längerer Lagerzeit) mit den französischen Begriffen „Réserve/Grande Réserve“ oder als „Privat-Reserve“ bezeichnet werden.

OVG Rheinland-Pfalz, WRP 2009, 93-96 (Urteil vom 22.10.2008, 8 A 10809/08.OVG)

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