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WRP 2006, 113
BGH 
Bürgerliches Recht: „Unbefugte Fremdbefüllung“ (Urteil vom 10.10.2005, II ZR 323/03)

Die ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung eines Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter keine auf den Eigentümer hinweisende Beschriftung trägt.

BGH, WRP 2006, 113-114 (Urteil vom 10.10.2005, II ZR 323/03)

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