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WRP 2006, 114
BGH 
Bürgerliches Recht: „Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs“ (Urteil vom 21.10.2005, V ZR 169/04)

a) Sollen mit dem aus Besitz bzw. Eigentum abgeleiteten Unterlassungsanspruch wiederholte gleichartige Störungen abgewehrt werden, die zeitlich unterbrochen auftreten, löst jede neue Einwirkung einen neuen Anspruch aus; die im Rahmen des Einwands der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt jeweils neu zu laufen.

BGH, WRP 2006, 114-117 (Urteil vom 21.10.2005, V ZR 169/04)

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