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STB 2006, 444
BFH 
Vorsteuerabzug des Vermittlers von Optionsgeschäften für ein Unternehmen mit Sitz in England, Bestimmung des Leistungsorts, Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Umsätze im Ausland gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG ([unbekannt] vom 30.03.2006, V R 19/02)

Der Leistungsort der in § 3a Abs. 4 Nr. 10 UStG 1993 bezeichneten Vermittlungsleistungen bestimmt sich nicht nach § 3a Abs. 2 Nr. 4 Satz 1, sondern nach § 3a Abs. 3 UStG 1993.

BFH, StB 2006, 444 ([unbekannt] vom 30.03.2006, V R 19/02)

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