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STB 2006, 444
BFH 
Steuerbefreiung für betriebsärztliche Leistungen, Abgrenzung von § 4 Nrn. 14 und 16 UStG 1993 ([unbekannt] vom 13.07.2006, V R 7/05)

Betriebsärztliche Leistungen, die ein Unternehmer gegenüber einem Arbeitgeber erbringt und die darin bestehen, die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG), sind – soweit die Leistungen nicht auf Einstellungsuntersuchungen entfallen – gemäß § 4 Nr. 14 UStG 1993 steuerfrei.

BFH, StB 2006, 444 ([unbekannt] vom 13.07.2006, V R 7/05)

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