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STB 2006, 445
BFH 
Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 GrStG bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht lediglich vorübergehender Natur? ([unbekannt] vom 13.09.2006, II R 5/05)

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Der Streitfall betrifft die Frage, ob ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt oder auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.

BFH, StB 2006, 445 ([unbekannt] vom 13.09.2006, II R 5/05)

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