Der Zweck des Steuerrechts ist die leistungsfähigkeitsgerechte Verteilung staatlicher Finanzierungslasten. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Es regelt auch familien-, sozial-, umwelt- und wirtschaftspolitische Maßnahmen und die Allokation des Steueraufkommens auf Staaten, Länder und Gebietskörperschaften.
Die am 29.10.2015 vom Europäischen Parlament angenommenen neuen EU-Vorschriften zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften machen Finanztransaktionen transparenter und erleichtern Aufsichtsbehörden und Anlegern das Verständnis von Risiken. Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill erklärte: ...