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ZNER 2013, 521
OLG Hamm 
8. Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage (Urteil vom 14.05.2013, 19 U 180/12)

Die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Zahlung der Umlage gemäß § 37 Abs. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt nicht gegen die in Art. 110 des Grundgesetzes geregelte Finanzverfassung, weil die EEG-Umlage nicht dem Budgetbewilligungsrecht des Parlament unterliegt. Sie ist bereits keine öffentliche Abgabe, weil sie keine Aufkommenswirkung zugunsten der öffentlichen Hand hat.…

OLG Hamm, ZNER 2013, 521-525 (Urteil vom 14.05.2013, 19 U 180/12)

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