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ZNER 2013, 517
OLG Düsseldorf 
7. Zur Besonderheit der Versorgungsaufgaben i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV (Beschluss vom 17.07.2013, VI-3 Kart 101/09 (V))

Nur der aufgrund von exogenen Vorgaben erforderliche Austausch von Graugussleitungen, deren gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen war, nicht dagegen der außergewöhnlich hohe Anteil an bereits ausgetauschten und noch auszutauschenden Graugussleitungen in einem Gasverteilernetz kann eine Besonderheit der Versorgungsaufgabe im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 ARegV darstellen.

OLG Düsseldorf, ZNER 2013, 517-521 (Beschluss vom 17.07.2013, VI-3 Kart 101/09 (V))

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