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ZLR 2002, 759
KG Berlin 
Kammergericht – „Dr. R.“ (Urteil vom 28.05.2002, 5 U 74/01)

Wird ein Produkt ohne objektive pharmakologische Wirkung zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder empfohlen (also unter Herausstellung von pharmakologischen Wirkungen), so kann es ein Arzneimittel kraft Präsentation sein. Die EG-rechtliche Ausgestaltung des Begriffs „Arzneimittel“ steht dem nicht entgegen.

KG Berlin, ZLR 2002, 759-788 (Urteil vom 28.05.2002, 5 U 74/01)

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