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WRP 2008, 1508
BGH 
Wettbewerbsrecht: Räumungsfinale (Urteil vom 11.09.2008, I ZR 120/06)

Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine bestehende zeitliche Begrenzung hinzuweisen.

BGH, WRP 2008, 1508-1510 (Urteil vom 11.09.2008, I ZR 120/06)

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