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WRP 2009, 647
Brandenburgisches OLG 
Wettbewerbsrecht: „Rabatt-Ausnahmen“ (Urteil vom 01.07.2008, 6 U 142/07)

Die blickfangmäßige Werbung für Rabatte und zinsfreie Finanzierung in einem Werbeprospekt ist nicht wettbewerbswidrig, wenn Sternchenhinweise, die am Blickfang teilnehmen, und durch auf derselben Seite befindlichen Hinweis deutlich gemacht wird, wo im Prospekt die Erläuterungen der Bedingungen der beworbenen Verkaufsförderungsmaßnahmen zu finden sind.

Brandenburgisches OLG, WRP 2009, 647 (Urteil vom 01.07.2008, 6 U 142/07)

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