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WRP 2008, 645
BVerfG 
Verfassungsrecht/Bürgerliches Recht: Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen (Beschluss vom 26.02.2008, 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1060/07, 1 BvR 1626/07)

Auch die „bloße Unterhaltung“ nimmt am Schutz der Pressefreiheit teil. Dieser umfasst auch unterhaltende Beiträge über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen und ihres sozialen Umfelds, insbesondere der ihnen nahestehenden Personen.

BVerfG, WRP 2008, 645-659 (Beschluss vom 26.02.2008, 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1060/07, 1 BvR 1626/07)

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