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WRP 2009, 1559
BGH 
Verfahrensrecht: „Erstellung eines Buchauszuges“ (Beschluss vom 13.08.2009, I ZB 43/08)

a) Für die Vollstreckung vertretbarer Handlungen mit einem Auslandsbezug (hier: Erstellung eines Buchauszugs durch einen Sachverständigen in den Geschäftsräumen einer in Österreich ansässigen Schuldnerin) ist die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben, wenn die Durchsetzung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf das Inland beschränkt ist.

BGH, WRP 2009, 1559-1561 (Beschluss vom 13.08.2009, I ZB 43/08)

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