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WRP 2006, 274
BGH 
Urheberrecht: Pressefotos (Urteil vom 06.10.2005, I ZR 266/02)

a) Bei der Festsetzung einer angemessenen Lizenzgebühr ist es nahe liegend, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat.

BGH, WRP 2006, 274-276 (Urteil vom 06.10.2005, I ZR 266/02)

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