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WRP 2009, 869
LG Neuruppin 
Reisegewinn (Urteil vom 12.09.2008, 3 O 79/08)

Wird ein Reisegewinn in der Weise beworben, dass der Gewinner zur Einlösung des Gewinns eine Pauschale von € 30,– zahlen muss, so ist die Gewinnbenachrichtigung irreführend, es sei denn auf diese Kosten wird im Rahmen der Gewinnmitteilung bereits hingewiesen. Dies gilt auch dann, wenn die Pauschale bei der Inanspruchnahme des Gewinns an einen Dritten zu entrichten ist.

LG Neuruppin, WRP 2009, 869-870 (Urteil vom 12.09.2008, 3 O 79/08)

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