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WRP 2009, 867
OLG Celle 
Mitgliederwerbung einer Krankenkasse (Urteil vom 02.04.2009, 13 W 16/09)

Für Streitigkeiten über die Mitgliederwerbung einer Krankenkasse ist nach der Neufassung des UWG weiterhin der Zivilrechtsweg gegeben. Auch für Krankenkassen gilt, dass die durch einen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt wird.

OLG Celle, WRP 2009, 867-869 (Urteil vom 02.04.2009, 13 W 16/09)

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