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WRP 2005, 907
BGH 
Patentrecht/Gebrauchsmusterrecht: Vertikallibelle (Beschluss vom 30.03.2005, X ZB 8/04)

Zur Begründung der Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts ist die Angabe der Einzeltatsachen nötig, aus denen sich der Fehler ergibt. Wenn es sich um gerichtsinterne Vorgänge handelt, muss dargelegt werden, dass jedenfalls eine Aufklärung versucht worden ist.

BGH, WRP 2005, 907-909 (Beschluss vom 30.03.2005, X ZB 8/04)

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