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WRP 2009, 334
BGH 
Markenrecht: Haus & Grund II (Urteil vom 31.07.2008, I ZR 171/05)

a) Ein Dachverband, der die Interessen seiner Mitglieder auf Bundesebene vertritt, nimmt am geschäftlichen Verkehr teil, wenn die ihm angehörenden Landesverbände und Ortsvereine gegenüber ihren Mitgliedern gegen Entgelt Beratungsleistungen erbringen und sich das Angebot des Dachverbands, der Landesverbände und Ortsvereine als eine Einheit darstellt.

BGH, WRP 2009, 334 (Urteil vom 31.07.2008, I ZR 171/05)

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