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WRP 2006, 257
BGH 
Bürgerliches Recht: „Klage aus einer Gewinnzusage“ (Urteil vom 01.12.2005, III ZR 191/03)

a) Für die Klage aus einer Gewinnzusage (§ 661a BGB), die nicht zu einer Warenbestellung geführt hat, ist der internationale Gerichtsstand des Vertrags (Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ) eröffnet.

BGH, WRP 2006, 257-261 (Urteil vom 01.12.2005, III ZR 191/03)

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