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WRP 2008, 805
BGH 
Bürgerliches Recht/Verfahrensrecht: „Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts“ (Urteil vom 04.03.2008, VI ZR 176/07)

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. …

BGH, WRP 2008, 805-807 (Urteil vom 04.03.2008, VI ZR 176/07)

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