R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
STB 2006, 327
BFH 
Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen Mischgetränkes ist kein Bier – Abgrenzung zur Branntweinsteuer, keine Bindungswirkung einer in einem anderen EG-Mitgliedsland erteilten verbindlichen Zolltarifauskunft hinsichtlich der Festsetzung einer nationalen Verbrauchsteuer ([unbekannt] vom 28.03.2006, VII R 50/04)

Ein im Brauverfahren hergestelltes Erzeugnis, das sich nach einer Ultrafiltration als klare, farblose, nach Ethylalkohol riechende, schwachbitter schmeckende Flüssigkeitdarstellt unddasunterder Bezeichnung „malt beer base“ als Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholhaltigen Mischgetränkes vertrieben wird, kann zolltariflich nicht als Bier der Pos. 2203 KN angesehen werden.

BFH, StB 2006, 327 ([unbekannt] vom 28.03.2006, VII R 50/04)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Der Steuerberater zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Der Steuerberater, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats