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STB 2008, 151
BFH 
Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit ([unbekannt] vom 29.11.2007, IV R 62/05)

Der Gewinn aus einer Inkassotätigkeit ist realisiert, wenn und soweit dem Unternehmer für eine selbständig abrechenbare und vergütungsfähige (Teil-)Leistung gegenüber seinem Auftraggeber ein prinzipiell unentziehbarer Provisionsanspruch zusteht. Dies gilt auch, wenn ein solcher Provisionsanspruchnur für Teilzahlungen des Schuldners besteht.

BFH, StB 2008, 151 ([unbekannt] vom 29.11.2007, IV R 62/05)

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