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STB 2008, 151
BFH 
Die Auflösung des bei Übergang zur Tonnagebesteuerung gebildeten Unterschiedsbetrags unterliegt auch bei Betriebsaufgabe der Gewerbesteuer – Kein Vertrauensschutz wegen norminterpretierender Verwaltungsanweisung ([unbekannt] vom 13.12.2007, IV R 92/05)

Veräußert eine Einschiffs-Personengesellschaft ihr Handelsschiff, unterliegt der sich aus der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 EStG ergebende Gewinn auch dann der Gewerbesteuer, wenn die Personengesellschaft im Zusammenhang mit der Veräußerung ihren Betrieb aufgibt.

BFH, StB 2008, 151 ([unbekannt] vom 13.12.2007, IV R 92/05)

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