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STB 2006, 2
BFH 
Streitwert in Kindergeldsachen, Versagung von Kindergeld, keine Streitwerterhöhung bei dadurch (mittelbar) verursachter Minderung des Kindergelds für weitere Kinder ([unbekannt] vom 20.10.2005, III S 20/05)

Hebt die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld auf, bemisst sich der Streitwert in einem Verfahren gegen den Aufhebungsbescheid nur nach dem Kindergeldbetrag für das Kind, für das der Anspruch streitig ist. Mittelbare Auswirkungen auf das Kindergeld für weitere Kinder des Anspruchsberechtigten bleiben außer Betracht.

BFH, StB 2006, 2 ([unbekannt] vom 20.10.2005, III S 20/05)

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