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STB 2006, 2
BFH 
Abgrenzung Fachkraft-Aushilfskraft nach § 40a Abs. 3 Satz 2 EStG bei Arbeiten in einem Weinbaubetrieb ([unbekannt] vom 25.10.2005, VI R 77/02)

Ein Arbeitnehmer, der die Fertigkeiten für eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen einer Berufsausbildung erlernt hat, gehört zu den Fachkräften, ohne dass es darauf ankommt, ob die durchgeführten Arbeiten den Einsatz einer Fachkraft erfordern.

BFH, StB 2006, 2 ([unbekannt] vom 25.10.2005, VI R 77/02)

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