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STB 2009, 342
BFH 
Steuersatz bei Lieferung von Pflanzen und Einpflanzen ([unbekannt] vom 25.06.2009, V R 25/07)

Übernimmt der Betreiber einer Baumschule auf Wunsch eines Teils seiner Kunden auch das Einpflanzen der dort gekauften Pflanzen, können die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung der Pflanzen und das (dem Regelsteuersatz unterliegende) Einpflanzen umsatzsteuerrechtlich jeweils selbständige Leistungen sein (entgegen BMF in BStBl. I 2004, 638, 646 f. Rz. 35 Nr. 1 Abs. 1 und Rz. 41).

BFH, StB 2009, 342 ([unbekannt] vom 25.06.2009, V R 25/07)

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