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STB 2009, 342
BFH 
Minderung der USt-Bemessungsgrundlage – Abschlag nach § 130a SGB V – Herstellerrabatt auf Arzneimittel für Krankenkassen – Erstattungspflicht der Pharmaunternehmen an Apotheken ([unbekannt] vom 28.05.2009, V R 2/08)

Zahlt der Unternehmer dem Abnehmer einen Teil der für die Lieferung vereinnahmten Gegenleistung zurück – hier aufgrund § 130a SGB V –, ist die nach der Rückzahlung verbleibende Gegenleistung gemäß §§ 10, 17 UStG in Entgelt und Umsatzsteuer aufzuteilen. Dementsprechend ist auch der Rückzahlungsbetrag aufzuteilen.

BFH, StB 2009, 342 ([unbekannt] vom 28.05.2009, V R 2/08)

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