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STB 2007, 283
BFH 
Sofortiger Zufluss von Arbeitslohn bei Überlassung einer Jahresnetzkarte ([unbekannt] vom 12.04.2007, VI R 89/04)

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Jahresnetzkarte, so führt dies zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

BFH, StB 2007, 283 ([unbekannt] vom 12.04.2007, VI R 89/04)

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