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STB 2007, 161
BFH 
Handwerkerleistungen sind bis einschließlich VZ 2005 keine haushaltsnahen Dienstleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG ([unbekannt] vom 01.02.2007, VI R 77/05)

Haushaltsnahe Dienstleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben.

BFH, StB 2007, 161 ([unbekannt] vom 01.02.2007, VI R 77/05)

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