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STB 2007, 325
BFH 
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuer, Ermittlung der Haftungsquote, keine Berücksichtigung von pflichtgemäß abgeführter Lohnsteuer bei den der Ermittlung der Haftungsquote zugrunde zu legenden Gesamtverbindlichkeiten, Pflichtgemäße Tilgung der Lohnsteuer darf die Haftungsquote nicht zu Lasten des Haftungsschuldners erhöhen ([unbekannt] vom 27.02.2007, VII R 60/05)

Bei der Ermittlung der Haftungsquote für die Umsatzsteuer sind die im Haftungszeitraum getilgten Lohnsteuern weder bei den Gesamtverbindlichkeiten noch bei den geleisteten Zahlungen zu berücksichtigen.

BFH, StB 2007, 325 ([unbekannt] vom 27.02.2007, VII R 60/05)

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