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STB 2007, 325
BFH 
Aufrechnung mit einer von einem anderen FA verwalteten Haftungsforderung im Gesamtvollstreckungsverfahren ([unbekannt] vom 10.05.2007, VII R 18/05)

Besteht zwischen einer Haftungsforderung und einem Erstattungsanspruch (hier: hinsichtlich des Bundesanteils von einer Organgesellschaft gezahlter Umsatzsteuer) materiell-rechtlich Gegenseitigkeit, kann die Körperschaft, welche den Erstattungsanspruch verwaltet, die Aufrechnung erklären, selbst wenn sie nicht Gläubiger der Haftungsforderung ist und diese auch nicht verwaltet.

BFH, StB 2007, 325 ([unbekannt] vom 10.05.2007, VII R 18/05)

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