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STB 2007, 283
BFH 
Einkünfte aus Kapitalvermögen, kein Abzug von Finanzierungskosten als nachträgliche Werbungskosten nach Verkauf der Beteiligung, kein Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft ([unbekannt] vom 27.03.2007, VIII R 64/05)

Zinsen, die der Gesellschafter einer GmbH nach Veräußerung der Beteiligung für ein Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung der im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen zahlt, können – jedenfalls nach der bis einschließlich 1998 geltenden Rechtslage – nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

BFH, StB 2007, 283 ([unbekannt] vom 27.03.2007, VIII R 64/05)

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