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STB 2007, 281
BFH 
Doppelte Haushaltsführung, Abzug der Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort auch bei gleichzeitiger Beschäftigung am Ort des Hausstands ([unbekannt] vom 24.05.2007, VI R 47/03)

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort sind auch dann wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstandsbeschäftigt ist.

BFH, StB 2007, 281 ([unbekannt] vom 24.05.2007, VI R 47/03)

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