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STB 2007, 281
BFH 
Aufwendungen für den Erwerb von Deutschkenntnissen sind regelmäßig nicht abziehbare Kosten der Lebensführung ([unbekannt] vom 15.03.2007, VI R 14/04)

Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören regelmäßig auch dann zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind.

BFH, StB 2007, 281 ([unbekannt] vom 15.03.2007, VI R 14/04)

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