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STB 2007, 282
BFH 
Arbeitslohn aufgrund Verzichts auf Schadensersatz bei Schadensfahrt unter Alkoholeinfluss, Werbungskostenabzug ([unbekannt] vom 24.05.2007, VI R 73/05)

Verzichtet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer auf Schadensersatz nach einem während einer beruflichen Fahrt alkoholbedingt entstandenen Schaden am auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmen-PKW, so ist der dem Arbeitnehmer aus dem Verzicht entstehende Vermögensvorteil nicht durch die 1 v.H.-Regelung abgegolten.

BFH, StB 2007, 282 ([unbekannt] vom 24.05.2007, VI R 73/05)

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