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STB 2008, 63
BFH 
Aufteilung von Steuerrückständen nach Änderungsveranlagung – hinreichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags ([unbekannt] vom 13.12.2007, VI R 75/04)

Lässt sich für Steuerrückstände, die aus einer geänderten Steuerfestsetzung herrühren, ein Aufteilungsmaßstab nach § 273 Abs. 1 AO nicht ermitteln, weil die fiktiven getrennten Veranlagungen bei keinem der Gesamtschuldner zu einem Mehrbetrag führen, so ist auf den allgemeinen Aufteilungsmaßstab nach § 270 Satz 1 AO zurückzugreifen.

BFH, StB 2008, 63 ([unbekannt] vom 13.12.2007, VI R 75/04)

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