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STB 2008, 63
BFH 
Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder Abweichung von einer allgemein geübten Verwaltungspraxis keine Gleichheit im Unrecht ([unbekannt] vom 26.09.2007, V B 8/06)

Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Vertrauensschutz hat, wenn sich die Rechtsprechung des BFH verschärft oder von einer allgemein geübten Verwaltungspraxis abweicht und der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage Dispositionen getroffen hat.

BFH, StB 2008, 63 ([unbekannt] vom 26.09.2007, V B 8/06)

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