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STB 2009, 260
BFH 
Abweichung des Gerichts vom Klagebegehren als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens – Erkundigungspflichten bei leichtfertiger Steuerverkürzung (Kaufmann) ([unbekannt] vom 19.02.2009, II R 49/07)

Entscheidet das FG über einen anderen als im Steuerbescheid erfassten Sachverhalt, verstößt es gegen den Grundsatz der Bindung an das Klagebegehren (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO), was auch ohne Rüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt.

BFH, StB 2009, 260 ([unbekannt] vom 19.02.2009, II R 49/07)

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